Der Hundsgulden von 1674 zeigt das Wappentier der Oettinger, den Bracken. Als Referenz an die Erhebung in den Fürstenstand ziert der Fürstenhut das oettingische Wappen.
Die Zeit als Fürstliche Haupt- und Residenzstadt eines eigenständigen landesherrlichen Territoriums prägt die Stadt Oettingen. Seit dem 12. Jh. ist der Ort Sitz der Grafen und späteren Fürsten von Oettingen.
Erbteilungen - an einem Stammbaum nachvollziehbar - bewirkten, dass die Stadt zwischen zwei Linien aufgeteilt wurde. Und die Reformation sorgte dann rund 100 Jahre später für die konfessionelle Spaltung:
So gab es in der Hauptstraße (heutige Schlossstraße) eine “€žkatholische” und eine “evangelische” Seite. Ein Stadtplan mit bunten Lichtern verdeutlicht dies. Alle wichtigen Einrichtungen waren zweifach vertreten, es existierten sogar zwei Schlösser!
Die Untertanen waren zu Treue und Gehorsam verpflichtet und legten ihren Bürgereid jährlich auf dem Rathaus vor dem herrschaftlichen Schwörstab ab.
Seit dem Mittelalter ließen sich mit obrigkeitlicher Genehmigung auch Juden als “Schutzverwandte” in Oettingen nieder.
Beide Grafschaftsteile hatten zentrale Verwaltungseinrichtungen in der Stadt. Gewisse Aufgaben wie die Verwaltung der Stadt und die Blutgerichtsbarkeit wurden “gemeinschaftlich“ ausgeübt.
Das Verhältnis zwischen Landesherrn und Untertan wird an einer Stele einleuchtend klar.
Viele Aspekte der Stadt- und Landesherrschaft vom Münzrecht bis zum Judenregal sind mit interessanten Objekten vertreten:
Karten der Grafschaft, Stadtansichten, Richtschwert, Bürgeraufnahmebuch, Wetterfahne der Synagoge, Schrattenhofener Fayencen, eine Spitzweg-Zeichnung des alten Schlossbrunnens und Münzen illustrieren diese Zeit.
Albrecht Ernst I., hier noch als “comes” (=Graf) tituliert, wurde 1674 in den Fürstenstand erhoben.
Ausdruck fürstlichen Einflusses war auch die 1735 in Oettingen gegründete Fayence-Manufaktur, die später in Tiergarten bzw. Schrattenhofen produzierte. Inzwischen können wir eine ansehnliche Sammlung dieser Fayencen präsentieren.
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ÖFFNUNGSZEITEN: Mittwoch bis Sonntag (und Feiertage) 14 - 17 Uhr - sowie jederzeit nach Vereinbarung |
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zuletzt aktualisiert
05.05.2022