Konfessionelle Teilung

In der Reformationszeit wurde das Nebeneinander der beiden christlichen Konfessionen zum Kennzeichen der Stadt und des Umlandes. Der Grund lag in der herrschaftlich bedingten Teilung in zwei Linien und der unterschiedlichen Haltung der beiden Grafen. Führte die Herrschaft die Reformation durch, galt der lutherische Glaube auch für die Untertanen. Im Augsburger Religionsfrieden von 1555 hieß es: „cuius regio, ejus religio“, volkstümlich übersetzt: „Wie der Herr, so´s Gescherr“.

Die Trennung betraf das gesamte Alltagsleben. So gab es in Oettingen beispielsweise über 120 Jahre lang zwei unterschiedliche Kalenderzählungen und jede Konfession hatte eigene Feiertage. Heiraten über die Konfessionsgrenzen hinweg war über viele Jahrhunderte hinweg nur schwer möglich. Und noch im 19. Jahrhundert sah man den Rieser Frauen an ihren Hauben an, zu welcher Konfession sie gehörten.